Im folgenden Abschnitt finden Sie die Vorgaben zur Dauer von Klassenarbeiten und Klausuren. Aktuelle Klausurpläne sowie den Plan zu den Nachschriften finden Sie in den Stufenkästen.
Im Nachfolgenden finden Sie die Klassenarbeitsdauer sowie die Anzahl in den jeweiligen Jahrgangsstufen nach G9. Die Angabe der Dauer erfolgt in 45-Minuten-Stunden.
Fachspezifische Anpassungen entnehmen Sie bitte den einzelnen fachlichen Leistungskonzepten.
Es gelten ausschließlich die aktuellen Aushänge im Stufenkasten. Kontrollieren Sie bitte dort die Aushänge. Auch Nachschreibetermine finden Sie ausschließlich im Stufenkasten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Waßer.
Stand August 2024, Änderungen vorbehalten.
Es werden in EF (2. Halbjahr) in Deutsch und Mathematik landeseinheitlich zentrale Klausuren mit einer Dauer von 100 Minuten gestellt, welche die reguläre 2. Klausur in diesen Fächern ersetzen. Wie viele Klausuren pro Halbjahr in welchem Fach geschrieben werden, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen (gültig ab dem Abiturjahrgang 2021).
*) in der EPH, zweites Halbjahr, wird die zweite Klausur in D und M als zentrale Klausur geschrieben.
**) In Q1/Q2 werden die praktischen Klausuren im Fach KU um eine Unterrichtsstunde (unter Abiturbedingungen 1 Zeitstunde) verlängert.
Ab der Q1 werden in allen Kursen 2 Klausuren pro Halbjahr geschrieben. In der Q2.2. wird die Vorabiturklausur unter Abiturbedingungen geschrieben. Jeder Schüler schreibt in Q2.2 nur in den drei Fächern Vorabiturklausur, die er/sie auch im Abitur schriftlich gewählt hat. Im Vorabitur ist wie im Abitur die Auswahlzeit in den Zeitangaben inkludiert.
Ab dem Abiturjahrgang 2024 wird die Dauer der schriftlichen Prüfungen im Abitur in Umsetzung der KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 18.02.2021) neu geregelt. Für alle Fächer gilt ab dem Abiturjahrgang 2024 und 2025 folgende Tabelle.
Zu beachten ist, dass ab dem Abitur 2025 in der Regel die Schreibzeiten inklusive Auswahlzeit (sofern gegeben) angegeben werden.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
da es in letzter Zeit vermehrt vorkam, dass Schülerinnen und Schüler eine Klausur antraten, aber aufgrund von plötzlichen Krankheitssymptomen diese frühzeitig abbrachen, soll an dieser Stelle nochmals eine kurze Erläuterung folgen, wie wir als Schule in einem solchen Fall verfahren: Im Krankheitsfall an einem Klausurtag gilt, dass ihr euch morgens vor Schulbeginn telefonisch im Sekretariat und per Mail an die Stufenleitung und Fachlehrkraft krankmeldet.
Ihr seid verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung einzuholen und diese auf schnellstem Wege per Mail (bis spätestens 14 Uhr am selben Tag) sowie als Original - spätestens nach eurer Rückkehr - unverzüglich im Oberstufenbüro eurer Stufenleitung einzureichen. Ohne Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist eine Nachschrift nicht möglich. Beachtet, dass im Fall einer Krankheit am Klausurtag ein ärztliches Attest noch am gleichen Tag bis spätestens 14 Uhr per E-Mail bei eurer Stufenleitung eingegangen sein sollte. Atteste, die erst am Folgetag ausgestellt werden, sind nicht aussagekräftig. Eine Krankmeldung kann spätestens vor dem Austeilen der Klausur erfolgen - begebt euch in einem solchen Fall umgehend zum Arzt und besorgt eine ärztliche Bescheinigung.
Tritt eine Schülerin/ ein Schüler die Klausur an, drückt er/sie dadurch automatisch aus, dass er/sie gesund ist und sich befähigt sieht, die Prüfungsleistung zu erbringen. Bricht er/sie die Klausur aufgrund von plötzlich auftretenden Krankheitssymptomen vorzeitig ab, so besteht kein grundsätzliches Recht, die Klausur zu wiederholen. Im Gegenteil: Die Klausur wird auch bei Vorlage eines Attests prinzipiell als frühzeitig abgeschlossen gewertet und wie üblich anhand des Erwartungshorizontes bewertet. Einzig die Schulleitung kann im Einzelfall einer solchen spontanen Erkrankung eine Neuansetzung der Prüfungsleistung (Klausur) auf Antrag genehmigen. Dies ist jedoch ein Sonderfall und wird von Situation zu Situation individuell bewertet.
Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ihr tatsächlich während einer Klausur erkrankt und vorzeitig abbrechen müsst, informiert die aufsichtführende Lehrkraft und meldet euch unverzüglich im Sekretariat ab, informiert direkt die Schulleitung oder - falls die Schulleitung verhindert ist - eure Stufenleitung. Ihr müsst im Anschluss umgehend einen Arzt aufsuchen, der euch die Krankheit attestiert und dieses Attest umgehend an die Stufenleitung und die Schulleitung per E-Mail senden.
Achtung: Daraus leitet sich kein Anspruch auf Wiederholung ab. Es sind lediglich die Grundvoraussetzungen, unter denen die Schulleitung überhaupt im Anschluss entscheidet, ob eine Ausnahmesituation vorliegt und ihr die Prüfung erneut ablegen dürft. Der Grundsatz bleibt weiterhin: "Angetreten heißt mitgeschrieben."
Wir hoffen, Klarheit über die Regularien im Prüfungsbereich zu schaffen und wünschen euch, dass ihr auch in Zukunft eure Klausuren fit und gut vorbereitet meistern werdet und die obigen Punkte im besten Fall keine Relevanz haben.
Eure Stufenleitung