Das erste Halbjahr der Oberstufe oder gar mehr ist geschafft, der Blick fokussiert sich nun mehr und mehr auf die baldige Qualifikationsphase. Die weitere, nun abiturrelevante Schullaufbahnplanung rückt in den Fokus und auch die Planungen beginnen bereits. Wesentliche Hinweise und Tipps zum Übergang von der Einführungs- in die Qualifikationsphase finden Sie unter den folgenden Seiten. Für Entscheidungen beziehen Sie stets die Beratung Ihrer Stufenleitung mit ein.
Nach erfolgreicher Versetzung nach der 10. Klasse (andere Schulform mit Q-Vermerk) gilt folgendes Schema:
Mit erfolgreicher Versetzung von Klasse 10 in die EF haben auch die Schülerinne und Schüler des Gymnasiums den mittleren Schulabschluss.
Die in der Oberstufe angebotenen Fächer werden stets – mit Ausnahme von Religionslehre und Sport – drei Aufgabenfeldern zugeordnet:
I sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
II gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Angebot der Fächer am Gymnasium Herkenrath - Qualifikationsphase
Alle Grundkurse werden in der Regel dreistündig unterrichtet, neu einsetzende Fremdsprachen sind vierstündig. Die beiden Leistungskurse sind fünfstündig. Vertiefungskurse sind in der Qualifikationsphase nicht mehr wählbar.
Falls nicht bereits unter den Abiturfächern, werden als Pflichtkurse belegt bzw. einbezogen:
Auch in der Q-Phase beträgt die Wochenstundenzahl im Durchschnitt jeweils 34 Unterrichtsstunden. Der Pflichtunterricht in den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe umfasst insgesamt also mindestens 102 Wochenstunden.
Nach der Fächerwahl in der Einführungsphase können Fächer nur noch abgewählt werden. Es kann kein Fach neu gewählt oder getauscht werden (außer Literatur und Vokal-/Instrumentalpraxis in der Q1 und Zusatzkurse SW/ GE in der Q2).
Im unten genannten Beispiel werden mit der Leistungskurswahl D und BI zwei Pflichtfelder direkt abgedeckt. Durch die Weiterwahl von L und der Abwahl von CH wird nun ein sprachlicher Schwerpunkt gesetzt. Theoretisch gesehen kann zu Beginn der Q2 noch z.B. Mathematik als Abiturfach gewählt werden statt Latein. Andere Fächer kommen mit dieser Wahl nicht mehr für das Abitur in Frage, da diese nur mündlich belegt wurden.
Auch hier wurde der sprachliche Schwerpunkt gewählt, allerdings mit einem Fokus auf die Geisteswissenschaften. Da Biologie auch schriftlich belegt wurde, kann dieses statt SW zu Beginn der Q2 noch umgewählt werden.
Über die Pflichtbelegung von 34 Wochenstunden (je nach Kurszusammenstellung) hinaus kann ein 12. Fach oder ein Vertiefungskurs belegt werden. Man sollte die Schullaufbahn breit anlegen, denn: Ein Zugang zu weiteren Fächern ist nach Beginn von EF.1 nicht mehr möglich (Ausnahmen: Literatur in Stufe Q1, die Zusatzkurse in den Fächern Geschichte und Sozialwissenschaften in Stufe Q2, eventuelle Projektkurse in der Q-Phase). Zudem beträgt die gesamte Pflichtwochenstundenzahl in der Oberstufe 102 Stunden (34 in der EF, je 34 im Schnitt in der Q-Phase).
Für die Bescheinigung des Latinums auf dem Abiturzeugnis muss Latein bis zum Ende von EF belegt und mindestens mit der Note ‚ausreichend’ abgeschlossen werden.
Eines der zum AF II gehörenden Fächer ist Pflichtfach bis zum Ende von Q2.2 und Abiturfach (sofern nicht Religionslehre das AF II in der Abiturprüfung ersetzen soll). Um sich nicht zu früh festzulegen, sollten zwei Fächer aus diesem Aufgabenfeld II gewählt werden.
Ebenfalls hinsichtlich der Belegung im AF II werden jetzt gewisse Vorentscheidungen über die Notwendigkeit der Belegung von Zusatzkursen in Q2 getroffen (Beispiel: Schüler ohne GE und / oder SW in EF müssen die entsprechenden Zusatzkurse GZ (Zusatzkurs Geschichte) und / oder SZ (Zusatzkurs Sozialwissenschaften) in Q2 belegen – hier sind mehrere Varianten denkbar).
Wenn man sich zum Wahl-Zeitpunkt noch nicht sicher ist, welchen Schwerpunkt die Schullaufbahn haben soll (siehe oben: 2 Fremdsprachen oder 2 Naturwissenschaften), kann man die Schullaufbahn jetzt so anlegen, dass sie beide Schwerpunkte enthält (z.B. mit der Belegung von Englisch und Französisch sowie Physik und Informatik). Bitte bedenken: Latein kann in der Regel in der Q-Phase nicht fortgeführt werden!
Philosophie kann statt Religionsunterricht belegt werden. Wenn Philosophie ohne Belegung von Religion Abiturfach werden soll, gilt es nicht als Ersatzfach. Dann muss dazu ein weiteres Fach im AF II belegt werden.
Auch im zweiten Halbjahr gilt, dass mindestens 5 Fächer schriftlich sind (= Klausurfächer): In Deutsch, allen Fremdsprachen und Mathematik sind für jeden Schüler 2 Klausuren pro Halbjahr verpflichtend. Das bleibt auch im zweiten Halbjahr so. In schriftlich gewählten NW-Fächern werden nun ebenfalls zwei Klausuren geschrieben, geisteswissenschaftliche Fächer führen im zweiten Halbjahr weiterhin nur eine Klausur durch.
Es werden in EF (2. Halbjahr) in Deutsch und Mathematik landeseinheitlich zentrale Klausuren gestellt, welche die reguläre 2. Klausur in diesen Fächern ersetzen. Sowohl in Deutsch und Mathematik dauern die Klausuren in der Regel 100 Minuten, nicht nur 90 Minuten wie übliche Klausuren. Wesentliche Informationen, thematische Schwerpunkte und zu den zentralen Klausuren finden Sie unter folgendem Link:
Im 2. Halbjahr kann die Wahl der Schriftlichkeit geändert werden, z.B. decken ein Halbjahr EK schriftlich und ein Halbjahr GE schriftlich die Klausurpflicht in AF II ab. Entsprechend kann man sich in vielen Fächern schriftlich erproben, ohne mit einer zu großen Klausurmenge überfordert zu werden. Im Falle eines Wechsels der Mündlich- und Schriftlichkeit sind unbedingt die Fristen der Um- bzw. der Abwahl zu beachten (siehe Terminplan).
Für die Gesamtzahl der schriftlichen Fächer ist ein Richtwert schwer anzugeben. Allerdings sollten Fächer, die als Abiturfächer in Frage kommen, mindestens in einem Halbjahr als Klausurfächer benannt werden, um entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Schon an dieser Stelle sei angemerkt: Das 3. und 4. Abiturfach kann zu Beginn von Q2 nur aus der Gruppe der ab Beginn von Q1 schriftlichen Fächer benannt werden.
Zu beachten bei der Leistungsbewertung in ALLEN Fächern: Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit und die äußere Form führen zur Absenkung der Klausurnote um eine Note (EF) bzw. um 1 bis 2 Notenpunkte (Q1 und Q2).